Meldung gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Ihnen ist ein Gesetzesverstoß aufgefallen? Ein Vorgang, der Ihnen, Ihren Kolleg*innen, dem Unternehmen, Kunden oder der Allgemeinheit schaden könnte? Dann können Sie hier anonym einen Hinweis geben.
Zur Information: Nur eigens beauftragte Vertrauenspersonen können Ihren Hinweis lesen. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.